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    Stellenausschreibungen

    1. Das Justizvollzugskrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig bietet für Fachkräfte im Krankenpflegedienst unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten (im 3-Schicht-System). Mitte des Jahres 2022 wurde der Neubau des Krankenhauses in Betrieb genommen, wodurch sich die Arbeitsbedingungen und therapeutischen Möglichkeiten nachhaltig verbessert haben. Ansprechpartner ist Herr Hoffmann (Verwaltungsdienstleiter) / personal@jval.justiz.sachsen.de

    2. Sind Sie Fachärztin/ Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Arbeitsmedizin, Anästhesie oder Chirurgie bzw. haben Sie die Facharztqualifikation bereits erworben und interessieren sich für eine Beschäftigung im Justizvollzug, dann würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme sehr freuen.

    Aktuelle Ausschreibungen

    Geschichte der Festung Fort Zinna

    • 1810
      Planung der Befestigung der Stadt Torgau auf Befehl Napoleon I.
    • 1811
      Die Stadt Torgau wird befestigt und das Fort Zinna als Teil der Gesamtbefestigung errichtet.
    • 1890
      Das Fort Zinna wird als Haftstätte zur Verbüßung von Militärstrafhaft genutzt
    • 1938
      Errichtung des Kreuzbaus für ca. 1500 Gefangene.
    • 1943
      Das Reichskriegsgericht wird nach Torgau verlagert. Im Fort Zinna werden Militärangehörige gefoltert und zahlreiche Inhaftierte im Wallgraben der Anstalt erschossen.
    • 1945
      Das Fort Zinna wird sowjetisches Speziallager.
    • 1949
      Übergabe an die deutschen Justizbehörden.
    • 1950
      Eröffnung als Einrichtung für den Strafvollzug. 
    • 1990
      Fort Zinna wird mit dem Übergang der Zuständigkeit des Strafvollzuges an die Justiz eine Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen.

    Haben Sie Interesse, sich mit Kriminalität, Psychodiagnostik, Prognose und Behandlung von Straftätern zu beschäftigen? Dann sollten Sie sich für ein vielschichtiges und lehrreiches Praktikum in unserer Justizvollzugsanstalt bewerben.

    Voraussetzungen:

    • Bachelorabschluss in Psychologie und aktuell im Masterstudium der Psychologie
    • Praktikumsdauer mindestens 6 Wochen mit mind. 6 h wochentäglicher Arbeitszeit in Gleitzeit
    • Führungszeugnis ohne Eintragungen

    Wir bieten:

    • Teilnahme an kriminaltherapeutischen Behandlungsangeboten für Inhaftierte
    • Praktische Erfahrungen in forensischer Diagnostik
    • Einblicke in die Krisenintervention, Suizidprophylaxe und Behandlung klinischer Störungsbilder
    • Arbeit im multiprofessionellen Team

    Wir erwarten:

    • Interesse am forensischen Tätigkeitsfeld
    • Teamfähigkeit
    • hohes Verantwortungsbewusstsein
    • Selbstsicheres Auftreten
    • Kommunikationsfähigkeit

    Sie sollten in einem Anschreiben darstellen, warum Sie ein Praktikum bei uns interessiert und welche Erfahrungen Sie eventuell schon mitbringen. Bitte fügen Sie Ihr Bachelorzeugnis und einen kurzen Lebenslauf an und teilen Sie den möglichen Zeitraum des Praktikums mit. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Herrmann und Herr Haupt zur Verfügung.

    Kontakt: poststelle@jvato.justiz.sachsen.de

    Wir bitten um Verständnis, dass sich die Ermöglichung eines Praktikums an den organisatorischen und personellen Kapazitäten orientieren und ggfls. nicht jeder Anfrage / Bewerbung entsprochen werden kann.

    Wir freuen uns auf Sie und setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

    Väter-Kind-Projekt

    Seit 2013 findet im Abstand von 6 Wochen samstags der Vater-Kind-Tag in der JVA- Torgau statt. In Zusammenarbeit mit der Kunsttherapie, dem psychologischen Dienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst haben dort bis zu 5 Inhaftierte der gleichnamigen Projektgruppe die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären
    Besuchskontingent, einen Nachmittag mit ihren Kindern und deren Begleitpersonen zu verbringen. Diese Nachmittage werden zum Einen in der projektbezogenen Kunsttherapiegruppe und zum Anderen in den Gruppengesprächen mit dem psychologischen Dienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst im 14-tägigen Wechsel vor- und nachbereitet. Die Inhaftierten bereiten selbstfinanzierte Speisen und Getränke für den Nachmittag eigenständig vor. An den Nachmittagen gibt es für die Väter mit ihren Kindern eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten, sich miteinander intensiv zu beschäftigen. Die „Kuschel- und Tobeecke“,
    Kinderschminken, Basteltisch, Malecke und das Spielen von Gesellschaftsspielen sind da nur einzelne Beispiele. Die Teilnehmer haben jedoch auch die Möglichkeit, mit den Veranstaltern ins Gespräch zu kommen und dort Antworten auf ihre Fragen zu ihren Sorgen, Ängsten und Nöten zu bekommen . An den Vater-Kind-Nachmittagen besteht zudem für die Angehörigen die Möglichkeit, mit ihren Digitalkameras Erinnerungsfotos zu machen. Die Vater-Kind-Tage sind eine willkommene und gern angenommene Abwechslung zum Haftalltag. Es ist eine Möglichkeit, trotz der Inhaftierung und der damit verbundenen Trennung von der Familie die Beziehung sowie den wichtigen persönlichen Umgang mit den leiblichen oder angenommenen Kindern zu pflegen und zu intensivieren, um nach der Haft ein festes und strukturiertes Familiengefüge zu haben und in Zukunft einstraffreies Leben führen zu können.

    Th.Wilhelm
    AVD und Mitglied der Landesarbeitsgruppe „Familienorientierter Strafvollzug
    Sachsen“

    TREFFPUNKT e.V.

    Zudem existiert ein Online - Informations- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendlichen des TREFFPUNKT e.V. Diese Internetseite möchte vor allem Kindern und Jugendlichen helfen, besser mit der für sie schwierigen Situation umgehen zu könne

    Informationen zu Corona für Kinder

    Für die Kleinen haben wir unter dem nachfolgenden Link ein paar Informationen zu Corona eingestellt. Viel Spaß beim Lesen.

    Zu Besuch im Gefängnis

    Wenn Kinder ihre Väter oder Mütter erstmal im Gefängnis besuchen, betreten sie einen ihnen fremden Ort, der viele Fragen aufkommen lässt. Um Kindern eine ungefähre Vorstellung zu vermitteln, wie ein Besuch im Gefängnis abläuft bzw.der inhaftierte Elternteil dort den Tag zubringt, hat der Deutsche Caritasverband e.V. via Internet Informationen zusammengestellt, die Kindern eine Unterstützung sein sollen, sich in dieser "Welt" besser zu orientieren.

    Kinder brauchen eine Lobby

    Kinderlobby © kutzbund-mg.de

    Ziel ist es, den Vollzug in der JVA Torgau künftig noch familienorientierter auszugestalten und bereits vorhandene Angebote zielgerichtet weiterzuentwickeln.

    Hierzu zählen u.a.

    • regelmäßige Familiennachmittage,
    • der Ausbau des sog. "Vater-Kind-Tages" sowie
    • der Aufbau weiterer väterorientierter Gruppenmaßnahmen,
    • Gruppenausführungen der Gefangenen mit ihren Kindern und Angehörigen,
    • Gewährung erweiterte Besuchskontingente in kindgerecht gestalteten Besuchsräumen

    Im Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern der Jugendämter sowie sonstiger externer Partner sollen bedarfsgerechte Beratungen ermöglicht werden.

    Es wird zudem angestrebt, den Elternkurs "Starke Eltern - starke Kinder" des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. zu etablieren.

    Denn klar ist: Je stärker die Eltern sind, desto behüteter wachsen die Kinder auf!

      © JVA Torgau

      ALLGEMEINES

      Besuch besitzt vor allem für die Behandlung der Gefangenen sowie deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung, da hierdurch der persönliche Kontakt zu Menschen des früheren bzw. künftigen Lebensbereiches aufrechterhalten und gefestigt werden kann.

      Um einen reibungslosen und harmonischen Besuchsablauf zu gewährleisten, müssen durch die Besucher jedoch einige Verhaltensvorschriften beachtet werden, die im Wesentlichen für alle Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen gleich sind und bei deren Missachtung der Besuch im Zweifel sofort abgebrochen werden muss bzw. gar nicht erst zustande kommt.

      Besuchstermin

      Jeder Besuch setzt die vorherige Vereinbarung eines konkreten Besuchstermins voraus. Die Termine werden durch die Besuchsabteilung vergeben und sind dort direkt zu vereinbaren. Das monatliche Besuchskontingent beträgt insgesamt vier Stunden.

      Antrag für die Strafhaft, Jugend- und Abschiebungshaft
      Im Bereich der Untersuchungshaft entscheidet über Besuchsanträge nicht die Justizvollzugsanstalt, sondern der zuständige Haftrichter oder die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, eine Dauerbesuchserlaubnis zu beantragen. Nach der Genehmigung des Antrags und dessen Vorlage bei der Justizvollzugsanstalt kann ein entsprechender Termin vereinbart werden.

      Pünktliches Erscheinen
      Bitte achten Sie darauf, mindestens 15 Minuten vor dem Besuchstermin in der Anstalt zu erscheinen, damit ausreichend Zeit für die Erledigung der notwendigen Formalitäten verbleibt.Kann der abgesprochene Besuchstermin nicht eingehalten werden, wird gebeten, dies unverzüglich mitzuteilen, damit der Termin gegebenfalls anderweitig vergeben werden kann.

      Auftreten
      Bitte achten Sie auch darauf, zu den Besuchen nicht angetrunken oder in berauschtem Zustand zu erscheinen, da Ihnen in diesen Fällen der Zugang zur Justizvollzugsanstalt nicht gestattet werden kann.

      Anzahl der zugelassenen Besucher
      Hinsichtlich der Zahl der zugelassenen Begleitpersonen erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher beim Besuchsdienst. Zum Besuch werden in der Regel nicht mehr als drei Personen gleichzeitig zugelassen. Personen unter 16 Jahre können nur in Begleitung eines Erwachsenen einen Besuch durchführen. Vor dem Besuch sind Hand- und Aktentaschen, Geldbörse, Zigaretten und dergleichen in die dafür vorgesehenen Schließfächer im Besuchsbereich unterzubringen. An der Anstaltspforte müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Ausweis oder Pass bleibt für die Dauer des Besuchs an der Pforte der Justizvollzugsanstalt und wird Ihnen danach selbstverständlich wieder ausgehändigt.

      Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen müssen Sie darüber hinaus die schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Haftrichters oder Staatsanwalts vorweisen.

      Sicherheitskontrolle

      Jeder Besucher wird auf unerlaubte Gegenstände durchsucht (hierzu zählen insbesondere Waffen, Betäubungsmittel und Alkohol). Die Durchsuchung, die das Strafvollzugsgesetz ausdrücklich gestattet, besteht aus einem Durchschreiten eines Metallsuchrahmens sowie gegebenenfalls einem Absuchen der Kleidung mittels elektronischer Sonde. Das Gesetz gestattet darüber hinaus das Abtasten des Körpers, nicht jedoch eine Entkleidung des Besuchers.

      In der Justizvollzugsanstalt Torgau besteht ein generelles Verbot für den Gebrauch von Funktelefonen. Daher müssen auch Besucher ihre Funktelefone beim Betreten der Anstalt an der Pforte abgeben und erhalten sie nach dem Verlassen der Anstalt zurück.

      Zu Ihrer eigenen Sicherheit
      Die vorgenannten Kontrollmaßnahmen stellen keine generelle Misstrauensbekundung des Justizvollzuges gegenüber den Besuchern dar, sondern sind als notwendige Mechanismen zu begreifen, um die innere Sicherheit der Anstalten zu gewährleisten. Entsprechende Kontrollmaßnahmen dürften Ihnen auch aus anderen sicherheitssensiblen Bereichen des öffentlichen Lebens (zum Beispiel in Flughäfen) bekannt sein. Sie dienen nicht zuletzt auch Ihrer eigenen Sicherheit.

      Verbot der Übergabe und Annahme von Gegenständen
      Es ist verboten, dem Gefangenen Gegenstände jedweder Art (auch Geld) zu übergeben. Auch die Annahme von Gegenständen der Gefangenen ist verboten. Zuwiderhandlungen dieses Verbots ziehen zwingend den sofortigen Abbruch des Besuchs sowie gegebenenfalls ein dauerhaftes Besuchsverbot nach sich. In besonders schweren Fällen ist die Justizvollzugsanstalt außerdem verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zur Anzeige zu bringen.

      Ausnahme: Der Besucher hat die Möglichkeit, im Monat maximal drei Gutscheine von je 10,00 Euro (vor der Besuchsdurchführung) zu erwerben und dem besuchten Gefangenen zu übergeben. Der Gefangene kann dafür Waren beim Einzelhändler der Vollzugsanstalt erwerben. Während des Besuches können alkoholfreie Getränke und kleine Snacks, welche für den sofortigen Verzehr vorgesehen sind, erworben werden.

      Empfehlungen
      Um derartige Maßnahmen in allseitigem Interesse zu vermeiden, wenden Sie sich bitte bei allen Fragen an die Vollzugsbediensteten des Besuchsdienstes. Sind Sie sich unsicher, ob ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist, erkundigen Sie sich bitte vorher bei dem Vollzugspersonal. Dieses wird Ihnen gerne behilflich sein.

      Für weitere Fragen zur Besuchsdurchführung in der Justizvollzugsanstalt Torgau, können Sie sich unmittelbar mit dem Besuchsdienst  in Verbindung setzen.

      Themenportal

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      Justitia (© SMJuSDEG)

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      Corona (© Aldeca Productions I Adobe Stock)

      Transparenzhinweis

      Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

      Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die JVA Torgau ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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